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1. Das Ausfüllen unseres Online-Scheidungsformulars
Wir prüfen Ihre Angaben und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Heiratsurkunde, Vollmacht und/oder einen notariellen Vertrag können Sie gerne nachreichen.
Datenschutz und Vertraulichkeit Ihrer Daten sind selbstverständlich.
Termin vereinbaren -
2. Der Scheidungsantrag
Wir fertigen für Sie den Scheidungsantrag und reichen diesen unmittelbar beim zuständigen Familiengericht ein.
Information zu den Kosten
Sodann stellen wir Ihnen eine Vorschussrechnung und das Gericht fordert seinen Gerichtskostenvorschuss an. -
3. Das Familiengericht
Das Gericht informiert den anderen Ehegatten bei Eingang des Scheidungsantrages. Es stellt Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin eine Abschrift des Scheidungsantrags zu und bittet ihn/sie, hierzu Stellung zu nehmen.
Die Antwort an das Gericht (bei einer einvernehmlichen Scheidung) ist die einfache Zustimmung des Ehegatten / der Ehegattin zur Scheidung. Diese teilt er/sie dem Gericht kurz schriftlich mit.
Es wird kein weiterer Anwalt benötigt.
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4. Das Scheidungsverfahren
Ist in Ihrem Fall ein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen, senden wir Ihnen per eMail den entsprechenden Fragebogen zum Ausfüllen zu oder Sie laden diesen auf unserer Seite herunter.
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5. Der Scheidungstermin
Danach bestimmt das Familiengericht einen Scheidungstermin. Dieser dauert ca. 10 bis 15 Minuten. An diesem Termin müssen beide Ehegatten persönlich anwesend sein.
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6. Der Beschluss des Familiengerichts
Der schriftliche Scheidungsbeschluss wird zugestellt. Die Scheidung ist mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses abgeschlossen.
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